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Pflegekassenzuschuss für Hausnotruf erhöht

Was es für Sie ab 1. April 2026 zu beachten gibt?

April 2026: Der monatliche Zuschuss der Pflegekasse für ein anerkanntes Hausnotrufsystem steigt von bisher 25,50 Euro auf 27,00 Euro. Diese Erhöhung des Pflegekassenzuschusses für das Pflegehilfsmittel „Hausnotruf“ betrifft Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1 – 5), wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Für viele bestehende Kundinnen und Kunden ist vor allem eine Nachricht wichtig: Die Kostenhöhe für den Eigenanteil an einer Hausnotruf-Absicherung bleibt unverändert. 

Was genau ändert sich beim Pflegekassenzuschuss für Hausnotruf in 2026?

Die wichtigste Änderung ist die neue Zuschusshöhe. Der monatliche Zuschuss steigt von 25,50 Euro auf 27 Euro. Die Pflegekassen passen ihre Erstattung ab April 2026 entsprechend an. Für die Nutzerinnen und Nutzer ändert sich an der vereinbarten Leistung des Basissystems grundsätzlich nichts. Angepasst wird vor allem die finanzielle Beteiligung der Pflegekasse. 

Wer bekommt den höheren Zuschuss für den Hausnotruf zugesprochen?

Den höheren Zuschuss bekommen Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 – 5) zugesprochen. Das betrifft in der Regel Menschen ab Pflegegrad 1, die allein leben oder einen erhöhten Sicherheitsbedarf haben und ein anerkanntes Hausnotrufsystem nutzen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann den Hausnotruf ebenfalls nutzen, dann jedoch als Privatleistung ohne Zuschuss der Pflegekasse. Auch wer nicht allein lebt, kann im Einzelfall Anspruch haben, wenn ein erhöhter Sicherheitsbedarf besteht. 

Müssen bestehende Hausnotruf-Kundinnen und -Kunden jetzt etwas tun?

In den meisten Fällen nein. Wenn bereits ein genehmigter Hausnotruf über die Pflegekasse läuft, wird der neue Zuschuss automatisch berücksichtigt. Ein neuer Antrag ist dann in der Regel nicht erforderlich. Auch der bestehende Vertrag muss nicht geändert werden. Die Anpassung erfolgt über die Hausnotruf-Abrechnung mit der Pflegekasse. 

Verändert sich durch die Erhöhung die Kosten für den Hausnotruf-Eigenanteil?

Nein. Die Kosten für den von Kundinnen und Kunden zu zahlenden Hausnotruf-Eigenanteil bleiben unverändert. Genau deshalb wird in der Regel auch keine neue Rechnung erstellt. Die Zuschusserhöhung wirkt sich auf den Anteil der Pflegekasse aus, nicht auf die private Zuzahlung. 

Erhöhung des Pflegekassenzuschusses für Hausnotruf - Was gibt es jetzt zu beachten?

Wie läuft die Hausnotruf-Abrechnung ab?

Die Hausnotruf-Abrechnung erfolgt weiterhin direkt zwischen Hausnotrufdienst und Pflegekasse. Der Zuschuss wird nicht an die Kundinnen und Kunden ausgezahlt. Deshalb erhalten berechtigte Personen den Betrag auch nicht als separate Überweisung. In der Regel wird ein Hausnotrufsystem pro Haushalt beziehungsweise pro berechtigte Person bezuschusst. 

Wie beantragen neue Kundinnen und Kunden den Zuschuss?

In der Regel wird der Antrag direkt bei der Pflegekasse gestellt, sobald der Hausnotruf installiert wird. Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Pflegekasse ab und beträgt meist wenige Wochen. Der Hausnotruf kann in der Regel schon vorher installiert und genutzt werden. Nach der Genehmigung wird die Leistung entsprechend über die Pflegekasse abgerechnet. Neue Kundinnen und Kunden unterstützen wir auf Anfrage sehr gerne bei der Beantragung des Pflegekassenzuschusses. 

Ich habe bereits einen Hausnotrufvertrag mit Ihnen, jedoch keinen Pflegegrad. Ich möchte aber einen beantragen. Kann ich als Bestandskunde von Ihnen trotzdem Unterstützung in der Beantragung eines Pflegegrades erhalten?

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades – auch wenn Sie bereits Kunde oder Kundin von uns sind. Melden Sie sich sehr gerne über das Kontaktformular oder telefonisch über unsere gebührenfreie 24/7 Rufnummer 08000 365 000 und wir helfen Ihnen weiter.

Was umfasst der Pflegekassenzuschuss – und was nicht?

Der Zuschuss bezieht sich auf ein anerkanntes Basissystem für den Hausnotruf, also eine Absicherung zuhause. Dazu gehören das Gerät, der Notrufknopf und der Anschluss an eine Notrufzentrale. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, mobile Systeme oder Zusatzsensoren sind nicht Bestandteil des Pflegekassenzuschusses. 

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Warum nennen manche Schreiben der Pflegekasse 32,13 Euro statt 27 Euro?

In manchen Schreiben der Pflegekasse erscheint statt 27 Euro der Betrag von 32,13 Euro. Hintergrund ist die Darstellung eines Bruttobetrages inklusive Mehrwertsteuer. Der eigentliche Zuschuss beträgt 27 Euro netto. Diesem Betrag werden 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzugefügt. 

Die 32,13 Euro setzen sich also zusammen aus 27 Euro (netto) plus 5,13 Euro (Mehrwertsteuer). Daher können in der Kommunikation unterschiedliche Beträge auftauchen, obwohl sich die zugrunde liegende Zuschussleistung nicht verändert. 

Wie wirkt sich die Erhöhung des Pflegekassenzuschusses für Hausnotruf konkret aus?

Die Erhöhung des Pflegekassenzuschusses für den Hausnotruf bedeutet ab April 2026 eine höhere Beteiligung der Pflegekasse am anerkannten Basissystem. Für bestehende Kundinnen und Kunden bleibt der Hausnotruf Eigenanteil nach den vorliegenden Informationen gleich. Wer einen Pflegegrad Hausnotruf-Anspruch hat oder neu einen Antrag stellen möchte, erhält damit mehr finanzielle Unterstützung, ohne dass sich an der grundsätzlichen Leistung oder der Hausnotruf Abrechnung etwas Wesentliches ändert. 

Sie haben noch offene Fragen?

In unseren FAQs finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema von uns für Sie beantwortet. 

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Quelle: iStock / Inside Creative House